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Copyright ist ein Schutz für veröffentliche und unveröffentlichte
Literatur, wissenschaftliche und künstlerische Arbeit, egal
in welcher Art, vorausgesetzt, daß diese Arbeit in greifbarer
oder materieller Form vorliegt. Das heißt, wenn man dieses
Werk sehen oder hören kann und/oder berühren kann, – dann
kann es geschützt werden. Ganz egal, ob es sich um eine Kurzgeschichte,
ein Schauspiel, eine Melodie oder gar einen originellen Tanzschritt
handelt, eine Fotografie, HTML Programmcode, eine Computergrafik,
wenn es zu Papier gebracht werden kann, auf Magnetband, auf Festplatte
oder auf einem beliebigen anderen Träger gespeichert werden
kann, kann es geschützt werden. Die Copyrightgesetze garantieren
dem Urheber das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung,
zum Vertrieb, zur Aufführung und zum Ausstellen des Werks in
der Öffentlichkeit. "Ausschließlich" bedeutet,
daß nur der Urheber eines solchen Werks und niemand sonst,
der ebenfalls Zugang zum Werk hat, es veröffentlichen oder
weitervertreiben darf.
Es gibt kein "Internationales Copyright", das es Ihnen
ermöglicht, Ihr Werk auf der ganzen Welt zu schützen.
Die Ukraine ist jedoch ein Mitglied der Berner Konvention und der
Universal Copyright Convention (UCC), welche den Urheberrechtsschutz
für Länder regeln, in denen Sie kein Staatsangehöriger
oder Bürger sind.
Laut diesen Verträgen können die folgenden Werke geschützt
werden:
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sowohl unveröffentlichte als auch veröffentlichte
Werke eines Autors, der ein Staatsangehöriger
oder Bürger eines Landes ist, das ein Mitglied
dieser Verträge ist.
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veröffentlichte Werke, mit Genehmigung,
eines Autors, der kein Staatsangehöriger oder
Bürger eines Landes ist, das ein Mitglied dieser
Verträge ist. In solchen Fällen kann ein
Werk als gleichzeitig in verschiedenen Ländern
veröffentlicht betrachtet werden, wenn es in
zwei oder mehr Staaten der Berner Konvention innerhalb
von 30 Tagen nach seiner Erstveröffentlichung
veröffentlicht wurde.
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Um in den Genuß dieses Urheberrechtsschutzes zu kommen,
sind laut der Berner Konvention keine formellen Schritte notwendig,
außer daß sich der Name des Verfassers auf dem Werk
befinden muß. Unter der UCC ist ein Hinweis auf das Urheberrecht
erforderlich. Dieser Hinweis muß aus dem Copyrightsymbol "©"
in Verbindung mit dem Jahr der Erstveröffentlichung und dem
Namen des Urhebers bestehen, zum Beispiel: Copyright © 2002
John Smith. Dieser Hinweis ist an geeigneter Stelle und Art und
Weise anzubringen, daß er erkennbar auf das Urheberrecht
hinweist.
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