siehe auch: Nötige Unterlagen für die Einreichung in der Ukraine

Ein Warenzeichen bzw. eine Marke ist ein beliebiges Zeichen oder Symbol, mit dem Waren oder Dienstleistungen einer juristischen Person von denen anderer juristischer Personen unterschieden werden können, einschließlich:

Wörter

Bildelemente

dreidimensionale oder andere Zeichen oder eine Kombination von allem in jeder beliebigen Farbe oder Farbkombination.

Das Zertifikat ist gültig für 10 Jahre. Die Registrierung eines Warenzeichens ist unbegrenzt verlängerbar, jedoch nur jeweils für einen Zeitraum von nicht mehr als 10 Jahren.

Die Beantragung muß in ukrainischer Sprache erfolgen und folgendes beinhalten:

Antrag auf Registrierung der Marke

Beschreibung der zu registrierenden Marke

Die Liste der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen werden soll

• 

Warenklassen entsprechend der internationalen Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen.

Eine substantielle Überprüfung wird vom Patentamt ohne Antrag des Antragstellers durchgeführt.

Das Zertifikat wird ausgestellt innerhalb eines Monats, nachdem das Warenzeichen im staatlichen Register eingetragen wurde.

Die Rechte an der Registrierung einer Marke treten ab Tag der Antragstellung in Kraft. Die praktische Anwendung der Rechte zur Verwendung der Marke ist möglich ab dem Datum der Registrierung der Marke.

Die Rechte an einer Marke verlieren ihre Gültigkeit:

ab Tag der Veröffentlichung der Information des Eigentümers der Marke über einen teilweise oder vollständige Rücknahme des Zertifikats

ab dem ersten Tag, an dem die Lizenzgebühren nicht bezahlt wurden, d.h. im Fall der Nichtbezahlung der Gebühren, um die Erneuerung der Lizenz aufrecht zu erhalten.

wenn die Marke in der Ukraine innerhalb der letzten drei Jahre ab Datum der Veröffentlichung der Eintragung nicht benutzt wurde (durch Gerichtsbeschluß).

Die Rechte an einer Marke sind ganz oder teilweise als ungültig zu erklären, wenn:

die Marke nicht den Schutzbedingungen entspricht, die zum Zeitpunkt des Datums der Beantragung vorlagen

das Zertifikat Elemente zur Beschreibung der Marke und eine Liste von Waren und Dienstleistungen enthält, die im gestellten Antrag nicht vorhanden waren.

Einspruch gegen die Registrierung einer Marke kann beim Schiedsgericht innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Veröffentlichung des gewährten Zertifikats gestellt werden.

Nach Ablauf dieses Termins kann die Registrierung einer Marke ausschließlich durch Gerichtsbeschluß für ungültig erklärt werden. Streitigkeiten, die durch Verletzung der Rechte einer registrierten Marke ergeben, werden von Gerichten geregelt entsprechend dem Gesetz der Ukraine “Zum Schutz der Rechte von Warenzeichen und Handelsmarken” und dem Gesetz der Ukraine “Schutz gegen unlauteren Wettbewerb”.

Nötige Unterlagen für die Einreichung in der Ukraine:

Eintragungsgesuch mit Informationsblättern über:

1.

Name des Antragstellers, Staatsangehörigkeit und Anschrift/Wohnort

2.

Liste der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke registriert werden soll

3.

Warenklassen entsprechend der internationalen Klassifizierung für Waren und Dienstleistungen

4.

Eine gedruckte Kopie der Marke (8 x 8 cm) in schwarzweiß oder in einer Farbversion

Beschreibung der Marke

5 Drucke (8x8 cm) der Marke in schwarzweiß oder

10 Drucke (8x8 cm) der Marke in Farbe

Beglaubigte Kopie einer vorausgegangenen Antrags in einem Mitgliedsstaat der Pariser Konvention (falls Prioritätsrecht beantragt)

Beglaubigung

Einzahlungsbeleg über die Einreichungsgebühren.