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siehe
auch: Nötige
Unterlagen für die Einreichung in der Ukraine
Ein
Warenzeichen bzw. eine Marke ist ein beliebiges Zeichen oder Symbol, mit dem Waren
oder Dienstleistungen einer juristischen Person von denen anderer
juristischer Personen unterschieden werden können, einschließlich:
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Wörter
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Bildelemente
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dreidimensionale oder andere Zeichen oder eine
Kombination von allem in jeder beliebigen Farbe
oder Farbkombination.
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Das Zertifikat ist gültig für 10 Jahre. Die Registrierung
eines Warenzeichens ist unbegrenzt verlängerbar, jedoch nur
jeweils für einen Zeitraum von nicht mehr als 10 Jahren.
Die Beantragung muß in ukrainischer Sprache erfolgen und
folgendes beinhalten:
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Antrag auf Registrierung der Marke
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Beschreibung der zu registrierenden Marke
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Die Liste der Waren und Dienstleistungen, für
die die Marke eingetragen werden soll
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Warenklassen entsprechend der internationalen
Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen.
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Eine substantielle Überprüfung wird vom Patentamt ohne
Antrag des Antragstellers durchgeführt.
Das Zertifikat wird ausgestellt innerhalb eines Monats, nachdem
das Warenzeichen im staatlichen Register eingetragen wurde.
Die Rechte an der Registrierung einer Marke treten ab
Tag der Antragstellung in Kraft. Die praktische Anwendung der Rechte
zur Verwendung der Marke ist möglich ab dem Datum der
Registrierung der Marke.
Die Rechte an einer Marke verlieren ihre Gültigkeit:
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ab Tag der Veröffentlichung der Information
des Eigentümers der Marke über
einen teilweise oder vollständige Rücknahme
des Zertifikats
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ab dem ersten Tag, an dem die Lizenzgebühren
nicht bezahlt wurden, d.h. im Fall der Nichtbezahlung
der Gebühren, um die Erneuerung der Lizenz
aufrecht zu erhalten.
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wenn die Marke in der Ukraine innerhalb
der letzten drei Jahre ab Datum der Veröffentlichung
der Eintragung nicht benutzt wurde (durch Gerichtsbeschluß).
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Die Rechte an einer Marke sind ganz oder teilweise als
ungültig zu erklären, wenn:
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die Marke nicht den Schutzbedingungen
entspricht, die zum Zeitpunkt des Datums der Beantragung
vorlagen
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das Zertifikat Elemente zur Beschreibung der
Marke und eine Liste von Waren und Dienstleistungen
enthält, die im gestellten Antrag nicht vorhanden
waren.
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Einspruch gegen die Registrierung einer Marke kann beim
Schiedsgericht innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Veröffentlichung
des gewährten Zertifikats gestellt werden.
Nach Ablauf dieses Termins kann die Registrierung einer Marke
ausschließlich durch Gerichtsbeschluß für ungültig
erklärt werden. Streitigkeiten, die durch Verletzung der Rechte
einer registrierten Marke ergeben, werden von Gerichten
geregelt entsprechend dem Gesetz der Ukraine “Zum Schutz der Rechte
von Warenzeichen und Handelsmarken” und dem Gesetz der Ukraine “Schutz
gegen unlauteren Wettbewerb”.
Nötige
Unterlagen für die Einreichung in der Ukraine:
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Eintragungsgesuch mit Informationsblättern
über:
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1.
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Name des Antragstellers, Staatsangehörigkeit
und Anschrift/Wohnort
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2.
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Liste der Waren und Dienstleistungen,
für die die Marke registriert
werden soll
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3.
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Warenklassen entsprechend der
internationalen Klassifizierung
für Waren und Dienstleistungen
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4.
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Eine gedruckte Kopie der Marke
(8 x 8 cm) in schwarzweiß
oder in einer Farbversion
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Beschreibung der Marke
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5 Drucke (8x8 cm) der Marke in schwarzweiß
oder
10 Drucke (8x8 cm) der Marke in Farbe
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Beglaubigte Kopie einer vorausgegangenen Antrags
in einem Mitgliedsstaat der Pariser Konvention (falls
Prioritätsrecht beantragt)
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Beglaubigung
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Einzahlungsbeleg über die Einreichungsgebühren.
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